Erdarbeiten Celle

Niederschlagsentwässerung | Versickerung | Zisternen | Schachtanlagen

Wussten Sie, dass die Versickerung von Regenwasser auch bei Wohngrundstücken in vielen Fällen nicht ohne vorherige Reinigung erlaubt ist?

Nach dem Niedersächsischen Wassergesetz (NWG) ist die Versickerung und Verregnung nur über "belebten" Flächen zulässig. Das Regenwasser von befahrenen Hofflächen oder auch von Dachflächen, die keine entsprechende Beschichtung aufweisen, muss vor der Zuführung ins Grundwasser vorbehandelt werden.

Der Grund hierfür ist die mögliche Verschmutzung des Regenwassers durch Schadstoffe, wie zum Beispiel Öle und Fette in Hofeinfahrten.

Erdarbeiten - Regenwasserversickerung - Timme Celle

Niederschlagsentwässerung - kostenreduzierend und umweltschonend

  • Planung und Durchführung von Entwässerungs- und Versickerungsanlagen, inklusive der dazugehörigen Erdarbeiten
  • oberirdische und unterirdische Versickerung durch Rigolen / Rohrversickerung, Mulden-, Flächen- oder Speicherversickerung
  • Verlegung von Entwässerungsrinnen, Grundleitungen
  • Dachentwässerung
  • Planung, Grubenhebung und Bau von Regenrückhaltebecken
  • Regenwasserspeicher und Zisternen
  • Schachtanlagen

Seit Januar 2015 gilt die Regenwassergebühr auch in Celle. Im Klartext heißt das für Sie: fliest das Regenwasser von bebauten Grundstücksflächen in die Kanalisation, entstehen hier unliebsame Kosten.

Eine grundstückseigene Lösung zur Versickerung des Regenwassers ist somit nicht nur für die Grundwasser- neubildung ideal sondern spart bares Geld.

Gern berate ich Sie persönlich und zeige Ihnen welche Versickerungsmethode für Ihr Grundstück am unauffälligsten und kostensparendsten ist.